16. Vorbemerkungen zum Vorgehen Die Kammer spricht C.________ frei, vom Vorwurf der einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand bzw. stellt das Strafverfahren bezüglich des Eventualantrags der einfachen Körperverletzung ein. Eine Strafzumessung zu diesem Vorwurf entfällt dementsprechend. Die Vorinstanz hatte für die qualifizierte einfache Körperverletzung eine Einsatzstrafe von 18 Monaten Freiheitsstrafe festgelegt, welche sie im Umfang von 2/3 bzw. 12 Monaten asperierte. Dieser Teil ist jedoch nicht einfach von der vorinstanzlichen Gesamtstrafe abzuziehen, sondern die Strafzumessung ist von der Kammer neu vorzunehmen.