_ keinerlei Umstände ersichtlich sind, die eine erhöhte Strafempfindlichkeit begründen würden. Seine Strafempfindlichkeit ist somit als durchschnittlich zu bewerten und wirkt sich entsprechend neutral auf die Strafzumessung aus. 14.6.4 Fazit Täterkomponenten Nach dem Gesagten wirken sich die Täterkomponenten aufgrund der einschlägigen Vorstrafen im SVG-Bereich insgesamt leicht straferhöhend aus. Eine Erhöhung im Umfang von einem Monat erscheint der Kammer als angemessen.