Im aktuellen Vollzugsbericht vom 6. August 2019 (pag. 9487 ff.) der Justizvollzugsanstalt Thorberg wird ihm ein gutes Vollzugsverhalten attestiert, dieses habe sich seit dem letzten Bericht (vom 25. Juli 2018, pag. 8542 ff.) leicht verbessert. Sein Verhalten sei angepasst und es seien keine Konflikte bekannt. Er fungiere auch aufgrund seiner Sprachgewandtheit oft als Übersetzer. Betreffend seinen Arbeitsmeister falle A.________ aber doch in alte Verhaltensmuster zurück, denn hier wird festgehalten, dass sein Verhalten im Rahmen des Akzeptablen sei, er könne rechthaberisch und eingeschnappt auf Kritik reagieren.