Am 01.07.2016 wurde er von der regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland wegen Nichtabgabe von Ausweisen und/oder Kontrollschildern sowie wegen Führens eines Motorfahrzeuges ohne erforderlichen Führerausweis zu einer Geldstrafe verurteilt (p. 8550). Am 31.10.2016 verurteilte ihn die regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland wiederum wegen Führens eines Motorfahrzeuges trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises zu einer weiteren Geldstrafe (p. 8550). Schliesslich wurde er am 15.06.2016 (recte: 2017) vom Regionalgericht