Am 25.03.2013 erfolgte durch die Staatsanwaltschaft Frauenfeld eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Haftpflichtversicherung zu einer Geldstrafe (p. 8550). Am 07.10.2015 verurteilte die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn A.________ zu einer weiteren Geldstrafe wegen Führens eines Motorfahrzeuges trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises, mehrfach begangen (p. 8550). Am 01.07.2016 wurde er von der regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland wegen Nichtabgabe von Ausweisen und/oder Kontrollschildern sowie wegen Führens eines Motorfahrzeuges ohne erforderlichen Führerausweis zu einer Geldstrafe verurteilt (p. 8550).