9015 f., S. 152 f. der Urteilsbegründung), insgesamt die folgenden 7 Einträge: So wurde er am 05.09.2011 von der regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland wegen rechtswidriger Einreise und rechtswidrigem Aufenthalt zu einer Freiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt (p. 8549). Am 21.03.2012 wurde er von der Staatsanwaltschaft des Kantons Nidwalden wiederum wegen rechtswidriger Einreise und rechtswidrigem Aufenthalt zu einer Freiheitsstrafe von 70 Tagen verurteilt (p. 8549 f.). Am 25.03.2013 erfolgte durch die Staatsanwaltschaft Frauenfeld eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Haftpflichtversicherung zu einer Geldstrafe (p. 8550).