Der aktuelle Strafregisterauszug von A.________ (pag. 9497 ff.) enthält, wie schon derjenige vom 30. Juli 2018, welcher von der Vorinstanz korrekt zusammengefasst wurde (pag. 9015 f., S. 152 f. der Urteilsbegründung), insgesamt die folgenden 7 Einträge: So wurde er am 05.09.2011 von der regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland wegen rechtswidriger Einreise und rechtswidrigem Aufenthalt zu einer Freiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt (p. 8549).