63 14.6 Täterkomponenten 14.6.1 Vorleben und aktuelle persönliche Verhältnisse Zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen kann vorab auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 9015 f., S. 152 f. der Urteilsbegründung). Anzufügen ist, dass A.________ anlässlich der oberinstanzlichen Befragung angab, dass er unter Migräne leide (pag. 9510 Z. 17). Weiter laufe das Scheidungsverfahren von seiner Ehefrau noch, sie seien seit dem Jahr 2015 getrennt (pag. 9512 Z. 10).