Letzteres ist straferhöhend zu berücksichtigen. Für das mehrfache Fahren ohne Berechtigung erscheint der Kammer deshalb eine Einsatzstrafe von 2 Monaten Freiheitsstrafe als angemessen. Zumal auch das Fahren ohne Berechtigung eng mit dem Einbruchdiebstahl vom 11. Februar 2016 sowie mit dem Raubüberfall vom 12. April 2016 zusammenhängt, wird die Strafe mit einem Faktor von ½ asperierend berücksichtigt. Die vorläufige Gesamtstrafe ist daher um einen Monat zu erhöhen.