Dennoch wird, wie von der Vorinstanz ausgeführt, die starke Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls und die Verletzung der Privatsphäre der Opfer mit der Strafe noch nicht abgegolten. Die Kammer erachtet für die Hausfriedensbrüche somit ebenfalls eine Einsatzstrafe von 6 Strafeinheiten als angemessen. Diese werden im Umfang von ½, d.h. 3 Monaten asperiert.