in Übereinstimmung mit der Vorinstanz von einer hohen kriminellen Energie auszugehen, was verschuldenserhöhend zu betrachten ist. Diese kriminelle Energie äussert sich insbesondere in der Benutzung ständig wechselnder Mobiltelefone und Autos. Sie zeigte sich namentlich auch beim Einbruchdiebstahl in Egg vom 20./21. November 2015, bei welchem man erneut zum Tatort kam, nachdem beim ersten Einbruchdiebstahl der Tresor nicht geöffnet bzw. mitgenommen werden konnte. A.________ übernahm in den jeweiligen Teams eine wichtige Rolle, jedoch ist für die Kammer nicht erwiesen, dass er eine eigentliche Chef-Rolle einnahm.