13. Einsatzstrafe für den bandenmässigen Raub 13.1 Objektive Tatkomponenten Betreffend Ausmass des verschuldeten Erfolgs stimmt die Kammer der Vorinstanz überein, dass der Deliktsbetrag mit CHF 12‘208.00 als nicht allzu hoch zu werten ist. Ebenfalls erachtet es die Kammer als erwiesen, dass das Opfer keine grösseren Verletzungen erlitt. Jedoch ist die erhebliche psychische Belastung des Opfers, wie die Vorinstanz korrekt ausführte zu berücksichtigen (vgl. pag. 5576). Im Vergleich zu anderen möglichen bandenmässigen Raubüberfällen ist der vorliegende Erfolg insgesamt noch als leicht zu qualifizieren.