57 10.6 Rechtliche Würdigung Gemäss Art. 123 Abs. 1 StGB macht sich der einfachen Körperverletzung schuldig, wer vorsätzlich einen Menschen in anderer Weise (als gemäss Art. 122 StGB) an Körper oder Gesundheit schädigt. Gemäss 123 Abs. 2 StGB wird der Täter von Amtes wegen verfolgt, wenn er für die einfache Körperverletzung einen gefährlichen Gegenstand gebraucht. Sofern eventualiter eine einfache Körperverletzung angeklagt ist, ist Folgendes auszuführen: AX.