__ trotz umfassender erstinstanzlicher Schuldsprüche nur diesen inhaltlich doch sehr begrenzten Schuldspruch mit seiner Berufung anfocht. Dies spricht im Gesamtkontext dafür, dass der Schuldspruch der einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand sachverhaltsmässig tatsächlich nicht zutreffend ist. Schliesslich ist zu bemerken, dass die Würdigung der Vorinstanz, die davon ausging, dass AX.________ von C.________ bzw. dessen Familie zum Rückzug des Strafantrags gedrängt worden sei, unzulässig ist. Diese Behauptung ist nicht hinreichend belegt. Es wird zur Begründung einzig ausgeführt, dass AX.