_ gab selbst an, dass er C.________ gerne geschlagen hätte, dies aber nicht gekonnt habe (pag. 3859 Frage 20). AX.________ gab insbesondere auch nie an, dass sich C.________ während des Geschehens gebückt habe und den Ast aufgehoben habe. Gemäss seinen Aussagen soll der Ast vielmehr plötzlich da gewesen sein, was der Kammer lebensfremd erscheint. Logisch und nachvollziehbar erscheint der Kammer demgegenüber die Tatsache, dass sich AX.________ als Angegriffener den Ast griff, um sich zu schützen und um zu versuchen zurück zu schlagen. Die Kammer geht deshalb davon aus, dass die Blutspuren am Ast von AX.