3789) sichtbar sind, deshalb als vermutlich vom Opfer stammend, dieses hatte blutige Hände. Sollten die Blutspuren tatsächlich von zwei Händen stammen, müsste sich der Aufschlagpunkt sodann am „Gabelast“ befinden, welcher aber kein Blut oder Spuren von Haaren etc. aufweist. Bei genauer Betrachtung des verzweigten Astes ist, aufgrund dessen Form, für die Kammer zudem schwer vorstellbar, wie mit diesem geschlagen worden sein soll. In Verbindung mit den Blutspuren am Ast, die vermutlich von zwei Händen stammen, erscheinen die Aussagen von C.________ glaubwürdig, dass AX.________ den Ast aufgelesen habe, jedoch gar nicht gegen C._____