mit einem Ast geschlagen haben muss. Das grossflächige subgaleale Hämatom entlang der lateralen Schädelkalotte links, kann sowohl von einem Faustschlag, wie auch von einem Schlag mit einem Ast oder Fuss herrühren, da beides eine stumpfe Gewalteinwirkung darstellt (pag. 6228). AX.________ erklärte weiter, er sei mit dem Ast am Kopf und an den Armen geschlagen worden. Solche Verletzungen an den Armen sind jedoch im Bericht nicht auffindbar. Wie dick und lang der fotografierte Ast war ist unbekannt, da er weder ausgemessen worden ist, noch asserviert wurde.