5162 Z. 165f.). Den Ast habe er selbst nicht gebraucht und AX.________ damit nicht geschlagen, sonst hätte man doch darauf Blut gefunden (pag. 5162 Z. 172ff.). Und wenig später fragte er, ob denn AX.________ ausgesagt habe, er hätte ihn damit geschlagen, was er dann lächerlich fand (Z. 177 ff.). Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung ergänzte C.________ von sich aus, dass er AX.________ nicht mit einem Stock/Stab geschlagen habe (pag. 9516 Z. 41 f.). Er habe nur mit den Händen geschlagen. Er wisse nicht, wieso soviel über diesen Stock/Stab gesprochen werde. Er (C.________) habe AX.________ nur mit den Händen geschlagen.