Ein Abgleich mit dem Opfer wurde bedauerlicherweise nicht gemacht. Nebst diesen objektiven Beweismitteln liegen die Aussagen der drei am Tatort anwesenden Personen vor. Es wird bei der Würdigung dieser Aussagen im Folgenden hauptsächlich auf die zu beurteilende Frage, ob der Ast als Schlaggegenstand gebraucht wurde, eingegangen. AX.________ erwähnte bereits in der ersten Befragung im Spital, dass der Täter vom Boden ein Holzstück aufgenommen und ihm damit auf den Kopf und an die Arme geschlagen habe (pag. 3849). Auch in der folgenden Einvernahme bei der Kantonspolizei Luzern bestätigte er vorerst zwei Schläge auf den Kopf (pag. 3857 Frage 12).