10.4 Beweiswürdigung der Kammer Zu den Verletzungen von AX.________ liegen der Austrittsbericht des Luzerner Kantonsspital Sursee vom 18. September 2016 (pag. 6228 f. und 6233 f.), sowie diverse Arztberichte der nachbehandelnden Ärzte (pag. 6232 ff.) vor. Daraus ist ersichtlich, dass vor allem betreffend der störenden Narbe an der Stirn links und der Schmerzen im rechten Mittelfinger Nachbehandlungen nötig waren (pag. 6232 Frage 2). Betreffend der HNO-Problematik mit der Nasenatmungsbehinderung ist ersichtlich, dass sich AX.________ nach der letzten Behandlung am 22. September 2016 nicht mehr gemeldet hat (pag.