spätestens am 15. Februar 2017. Dabei handelte es sich um folgende Verletzungen: ein gebrochenes Nasenbein, eine gebrochene Nasenscheidewand, diverse Hämatome an Kopf und Oberkörper, ein Brillenhämatom, eine Contusio Capitis mit Schädelhirntrauma Grad 1 und zwei Rissquetschwunden über dem linken Auge. Bestritten ist dagegen, wie genau die Auseinandersetzung begann. Insbesondere bestritten ist weiter, ob und wenn ja, ob AX.________ oder C.________ einen am Boden liegenden Stock behändigt haben. Wie und durch wen der Stock, resp.