10. Vorwurf der einfachen Körperverletzung evtl. mit gefährlichem Gegenstand (Ziff. II 7. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) 10.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Das strittige Kerngeschehen wird in der Anklageschrift wie folgt dargelegt (pag. 7961 f.). (..) sei C.________ direkt auf AX.________ zugekommen und habe diesem mindestens 5-6 Mal mit der Faust ins Gesicht geschlagen. AX.________ habe seine Hände schützend vor den Kopf gehalten. Anschliessend habe C.________ einen am Boden liegenden Stock behändigt und damit weitere zirka zwei Mal auf den Kopf von AX.________ geschlagen.