Bei einem ähnlichen Haus habe er im Februar mal den AD.________ abgeholt, als der sich den Fuss verletzt habe, wo genau das gewesen sei, wisse er nicht, es sei ungefähr in der Nähe vom .________ (Strasse) gewesen (pag. 4096 Z 14-19). Auf Vorhalt, dass zwei Männer beobachtet worden seien, als sie vom .________ (Strasse) kommend in sein Auto eingestiegen seien, erklärte A.________, dies könne schon sein (pag. 4096 Z. 30), dabei müsse es sich wohl um AD.________ und einem Freund von diesem gehandelt haben (Z. 33). Soviel er wisse, hätten die beiden aber keinen Einbruch begangen (Z. 40). In der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vom 12. Oktober 2017 bestritt A._____