994), wurde Letzterer von der Vorinstanz bezüglich dieser zwei Diebstähle freigesprochen (pag. 8716). Diese Freisprüche sind in Rechtskraft erwachsen. A.________ wurde am 25. August 2016 von der Kantonspolizei mit den Vorwürfen konfrontiert und erklärte auf Vorhalt des Kartenmaterials vorerst, der Tatort sage ihm nichts (pag. 4087 Z. 10 ff.). Auch auf Vorhalt der Observation erklärte er vorerst, es sei ihm bewusst gewesen, dass die Polizei im letzten Monat hinter ihm her gewesen sei (pag. 4088 Z. 24). Auf konkreten Vorhalt des Observationsberichtes sagte er dann aus, es könne möglich sein, dass er mit seinem Fahrzeug dort gewesen sei; das Foto sage ihm aber nichts (pag.