(Strasse) die Terrassentüre der Villa aufgebrochen und insbesondere Uhren und Schmuck im Wert von CHF 403‘882.55 z.N. der Straf- und Zivilkläger 2 und 3 gestohlen zu haben. Weiter sollen sie am .________ (Strasse) in Biel, ganz in der Nähe des ersten Tatortes einen Einbruchdiebstahl begangen haben, indem sie auf den Balkon im ersten Stock des Einfamilienhauses geklettert seien und ebenfalls mit einem Flach-