Sie führte zur Tatbeteiligung insbesondere das Folgende aus: Gemäss Beweisergebnis fällten alle drei Beschuldigten vorgängig einen gemeinsamen Tatentschluss zur Begehung von Einbruchdiebstählen und gingen sowohl in Biel als auch in Bösingen bei der konkreten Tatbegehung gemeinsam als Team vor. Auch wenn im Ergebnis nicht nachgewiesen werden konnte, wer von den drei Beschuldigten tatsächlich in Biel in die Wohnungen eindrang, so ist davon auszugehen, dass jeder der drei Beschuldigten einen eigenen massgeblichen Tatbeitrag leistete, sei es in Form des Aufpassers, des Tippgebers oder eben des Ausführenden (Eindringen in die Wohnun-