9.5.3 Beweismittel und Beweiswürdigung der Kammer Wie bereits unter Ziff. 8 festgehalten, nahm die Observierung von A.________ am 24. Dezember 2015 nach der Anhaltung in Biel ihren Lauf. Damals befanden sich A.________ als Fahrer sowie Q.________ und C.________ als Mitfahrer im angehaltenen Fiat Punto, BE .________, lautend auf die damalige Freundin von A.________ (pag. 3957 Z. 54, pag. 3961 Z. 55). Zudem kamen im Fahrzeug Schmuck, Uhren, Bargeld und drei paar Handschuhe zum Vorschein, die, wie sich herausstellte, aus dem Einbruch in Bösingen stammten.