9.4.4 Rechtliche Würdigung: Betreffend die rechtlichen Voraussetzungen der Mittäterschaft/Gehilfenschaft sowie die Tatbestandsvoraussetzungen des banden- und gewerbsmässigen Diebstahls, der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs wird auf die Ausführungen in Ziff. 9.1.4 und 9.2.4 verwiesen. Die nötigen Strafanträge liegen auch hier vor (pag. 7482 ff.). Wie die Vorinstanz zu Recht ausführte, sind diese Einbrüche in Bellach und Zofingen mit dem Ziel, den Einbruch in Egg zu begehen, erfolgt. Der Schuldspruch betreffend Einbruch in Egg wird von A.______