Zusammenfassend erachtet es die Kammer als erwiesen, dass A.________ sowohl beim Einbruchdiebstahl in Bellach als auch in Zofingen beteiligt war und diese dem Zweck dienten, den Einbruchdiebstahl in Egg durchführen zu können, bei welchem er ebenfalls mitwirkte. Dabei übernahm er zahlreiche Aufgaben bei der Planung und der Durchführung.