Aufgrund der Gesamtumstände und den sich betreffend die drei verschiedenen Tatorte gegenseitig stützenden objektiven Beweismittel (die in Egg gefundenen Werkzeuge aus Bellach und Zofingen), und der glaubhaften Aussagen der beiden Mittäter, kommt die Kammer zum Schluss, dass A.________ an allen drei Tatorten an den vorgeworfenen Delikten mitgewirkt hat. C.________ und Q.________ gaben übereinstimmend an, dass er den Plan schmiedete und bei der Ausführung immer dabei war. Die Kammer geht auch davon aus, dass er als einziger die notwendigen Ortskenntnisse hatte. Zusammenfassend erachtet es die Kammer als erwiesen, dass A.___