42 wusste, dass zum Tatzeitpunkt niemand Zuhause sein werde und dass eventuell sogar die Familie AI.________ von dem geplanten Einbruch gewusst habe, erscheinen abwegig und sind als Schutzbehauptungen zu betrachten (pag. 9522). Insgesamt kann auf die Aussagen von A.________ nicht abgestellt werden. Aufgrund der Gesamtumstände und den sich betreffend die drei verschiedenen Tatorte gegenseitig stützenden objektiven Beweismittel (die in Egg gefundenen Werkzeuge aus Bellach und Zofingen), und der glaubhaften Aussagen der beiden Mittäter