Namentlich konnte er keine glaubhafte Erklärung dafür abgeben, wie seine DNA auf die Gerätebox gekommen ist. Seine Aussage, dass die DNA durch Kleider in seinem Kofferraum hätten auf die Gerätebox kommen sollen, erscheinen realitätsfremd. Gerade auch seine Angabe, dass er durch seine Armverletzung starke Schmerzen hatte und durch die Medikamente praktisch unter Narkose stand, erachtet die Kammer, durch den Vergleich mit den Arztberichten als klare Schutzbehauptung, zumal seine Begleitpersonen den angeblichen Gips nicht einmal bemerkten. Gerade die DNA-Spur auf der Gerätebox zeugt davon, dass A.____