41 Q.________ hat erst anlässlich der Einvernahme vom 30. August 2017 (pag. 4538 ff.) eingestanden, an diesen beiden Einbrüchen beteiligt gewesen zu sein, dies gemeinsam mit A.________ und C.________. Dies hat er danach immer wieder bestätigt, so in der Schlusseinvernahme am 23. Oktober 2017 (pag. 4604 Z. 233 – 4605 Z. 274) und in der Hauptverhandlung vom 13. August 2018 (pag. 8619 Z. 20 ff.). Dabei bestätigte er, dass A.________ alle Vorbereitungen getroffen, die Orte gekannt und sie dorthin geführt habe (pag. 8619 Z. 1 ff.). Die Aussagen von C.________ und Q.________ erscheinen in sich konstant und