_ habe die Maschine, eine elektrische Maschine, die sie für den Einbruch in Egg benötigt hätten, geklaut. Aber sie seien alle zusammen am Tatort gewesen, d.h. der A.________, Q.________ und er selbst, also zu dritt (pag. 4732 Frage 68 und 69). Diese Aussage bestätigte er am 11. Januar 2017 wiederum (pag. 4773 zuoberst). In der Folge blieb er bei seinem Geständnis betreffend Einbruchdiebstahl in Zofingen bei der AG.________ AG (so pag. 4806 Frage 18, pag. 5030 Z. 161, 5087 Z. 379 ff.), bestritt jedoch bis zuletzt seine Beteiligung am Einbruchdiebstahl in Bellach zum Nachteil der P.________ AG (pag. 4806 Frage 18, 5087 Z. 398 und 405).