___, wie bereits unter den Vorbemerkungen (Ziff. 7) wiedergegeben, in der delegierten Einvernahme vom 7. Juli 2016 sehr widersprüchliche Aussagen. Er erklärte, dass er damals mit C.________, Q.________ und einem BD.________ unterwegs gewesen sei, wobei er bei dieser Einvernahme die genauen Namen noch nicht kannte. Er bestätigte aber, dass es sich um die beiden gehandelt habe, mit denen er an Weihnachten angehalten worden sei (pag. 1312 Z. 116 oder 4072 Z. 116).