40 führte die Verteidigung aus, A.________ habe aufgrund seines Gipses gar nicht wirklich an den Delikten mitwirken können. Insbesondere sei auch der Deliktsbetrag viel zu hoch angesetzt worden (pag. 9521). Die Beteiligung von A.________ an Diebstählen, Sachbeschädigungen und Hausfriedensbrüchen vom 20./21. November 2015 in Bellach und Zofingen wird von A.________ komplett abgestritten und es werden diesbezüglich Freisprüche beantragt. Auch hier spreche sein Gips gegen seine Beteiligung (pag. 9522).