I.2.3, II.1.8, III.1.6). Durch das Beschädigen des Fensters zur Werkstatt, der Tresortür, der Türen zum Wohnzimmer, zum Lagerraum und zur Garage sowie der Wand, des Wasserrohrs sowie des Schaukastens im Lager-/Munitionsraum sei ein Schaden von insgesamt CHF 38‘000.00 entstanden (AS Ziff. I.3.2, II.2.7, III.2.5).