Vermutlich am 21.11.2015 hätten sie sich nach Behändigung der Werkzeuge der Firma AG.________ AG erneut zum Einfamilienhaus der Familie AI.________ begeben. Dort habe sich ihnen eine weitere Person angeschlossen. Sie seien wiederum vermutlich durch das Fenster zur Werkstatt in das Gebäude eingedrungen, hätten im 1. Untergeschoss die Tresortüre zum Schutzraum schwer beschädigt, indem sie mit einer Trennscheibe ein Loch eingefräst hätten, und hätten im 1. Untergeschoss die Türe zum Wohnzimmer, zum Lagerraum sowie zur Garage aufgebrochen.