__ erscheinen dagegen realitätsfremd. Seine Aussagen er habe das Geld zum Aufladen seiner SIM- Karte erteilt erscheint nicht nachvollziehbar, zumal er selbst zugibt, dass die anderen die Werkzeuge für einen Diebstahl haben kaufen wollen und er selbst auf der Audioaufnahme hörbar von den Werkzeugen spricht. Auf seine Aussagen kann zudem aufgrund deren Inkonsistenz nicht abgestellt werden. Aufgrund der Aussagen von Z.________ sowie der Audiodatei und der GPS-Daten des Fahrzeuges von A.________ erachtet es die Kammer als erwiesen, dass an diesem Abend im Auftrag von A.________ explizit Einbruchswerkzeuge beschafft worden sind.