und den AC.________ den Dolmetscher gemacht zu haben (4185 Z. 328 f.). Er sei schliesslich in ein albanisches Lokal gegangen und habe sich nicht dafür interessiert, was die anderen gemacht hätten (pag. 4189 Z. 473 ff.). Es liegen zwei Übersetzungen der Audio-Überwachung Nr. 3110 vor, wobei sich diese nur in kleinen Punkten unterscheiden. In der ersten Übersetzung (pag. 4031 f.) ist nur A.________ namentlich genannt, die vier anderen zu hörenden Personen sind unbekannt; in der zweiten Übersetzung (pag. 4195) sind neben ihm Z.________, Y.________ und „AD.________“ (wohl AD.________) als Redner genannt. In beiden wird ersichtlich, dass A.________