Bei der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vom 11. September 2017 bestätigte er die Übersetzung wiederum als korrekt (pag. 4178 ff.), wollte aber nur CHF 20.00 an AD.________ und Z.________ und evtl. AC.________ übergeben haben, um sein Handy aufzuladen. Für CHF 20.00 könne man kein Brecheisen und einen oder zwei Schraubenzieher kaufen, es stimme aber, dass über diese Werkzeuge gesprochen worden sei. Die anderen hätten diese Sachen kaufen wollen, um Einbrechen zu gehen (pag. 4179 Z. 99 ff.). Das Geld, welches er gegeben habe, sei nicht für Werkzeuge bestimmt gewesen, die anderen hätten eigenes Geld gehabt (pag. 4181 Z. 187). Schliesslich führt er aus, für Z.________ und den AC.