37 der GPS-Daten seines Fahrzeuges gab er an, dass sein VW Golf immer dort parkiert sei (Z. 149 f.). Auf Vorhalt der Audio-Überwachung Nr. 3110 wünschte A.________ eine Unterbrechung und Besprechung mit seinem Anwalt und erklärte danach, die Übersetzung sei richtig, die Polizei wisse, was gesagt wurde (pag. 4024 Z. 167 f.). Er könne aber nicht mehr verstehen, wie er das gesagt haben solle, er sei zu jenem Zeitpunkt sehr durcheinander gewesen (Z. 175 ff.). Bei der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vom 11. September 2017 bestätigte er die Übersetzung wiederum als korrekt (pag.