__ das Auto verlassen und seien in das Gebäude der AR.________ AG eingestiegen, dies in der Erwartung Geld oder andere Beute zu finden. A.________ habe mit Y.________ im Auto gewartet. (pag. 7938, Ziff. I.2.15,). Gemäss Strafanzeige der Kantonspolizei Solothurn vom 25. April 2016 (p. 836 ff.) habe die Täterschaft auf der Südseite mit einem unbekannten Gegenstand die Glasscheibe eines Fensters entfernt und mittels Durchgreifen geöffnet. Danach hätten sie das Fenster wieder verschlossen und im Innern der Firma diverse Büros, Schränke und weitere Behältnisse geöffnet.