de übertragenen Aufgabe begangen wurde (vgl. Urteil des BGer 6B_980/2014 vom 02.04.2015 E. 1.4). Bezüglich des Tatbestands des banden- und gewerbsmässigen Diebstahls (Art. 139 Ziff. 2 und 3 StGB) ist die rechtliche Würdigung unbestritten und der Tatbe-