von Anfang an massgeblich am Raub in Bleienbach beteiligt war. Auch bezüglich des fraglichen Diebstahlversuchs versuchte er bei der Staatsanwaltschaft AE.________ als Drahtzieher zu bezeichnen, und sich selber nur als „Zuhörer“. Die Version von A.________ wird von keinem anderen Beteiligten bestätigt. Jedoch gab er an nicht wenige Details des Diebstahlversuchs vom Hören-Sagen gekannt zu haben. Die Kammer erachtet die Tatsache, dass er diese Einzelheiten kannte als Indiz, dass er beim Diebstahlversuch dabei war, und die Aussage er habe dies nur gehört als klare Schutzbehauptung. Insgesamt sind seine Aussagen nicht glaubhaft.