Der Tatbeitrag von A.________, erscheint damit – trotz des draussen Wartens während des eigentlichen Raubes – als erheblich und kann keinesfalls als untergeordnet bezeichnet werden. Er erscheint durch seine zahlreichen Beiträge am Raub und insbesondere auch an der Vorbereitung desselben, als am Entschluss und der Ausführung in einem Mass beteiligt, das ihn als einen der Hauptbeteiligten erscheinen lässt. Dafür spricht auch die Aufteilung des gestohlenen Geldbetrags, von welchem er einen gleichwertigen Anteil erhielt. Durch seine Anweisungen an die Mittäter wird denn auch ohne Weiteres klar, dass deren Handlungen auch von seinem direkten Vorsatz umfasst waren.