Die Beweiswürdigung hat ergeben, dass A.________ bei der Ausführung des Raubes in massgeblicher Weise beteiligt gewesen ist. Er organisierte Fahrzeuge für die Ausführung des Raubes und fuhr die weiteren Beteiligten zum Tatort und holte sie ab. Weiter gab er den weiteren Beteiligten in Bezug auf das konkrete Tatvorgehen