Am 12. April 2016 ist auf der Audiodatei 3174 (pag 784) zu hören wie A.________ Anweisungen gibt, dies obwohl er bei der eigentlichen Ausführung der Tat dann im Auto blieb. Auch was die Beuteaufteilung betrifft, wurde er gemäss übereinstimmenden Aussagen von Z.________ (pag. 5343 Z. 99 f.), AA.________ (pag. 5652 Z. 363 f.) sowie AB.________ (pag. 5465 Z. 103) belastet, diese vorgenommen zu haben. Der von der Verteidigung gemachte Einwand, dass A.________ während des Raubes lediglich draussen gewartet habe, vermag seine Tatbeteiligung demgemäss nicht geringer erscheinen zu lassen. Stattdessen ist von einer Arbeitsteilung der beteiligten Personen auszugehen.