Sehr bezeichnend sind denn auch die hinterlassenen Drohnachrichten. Auch das letzte Vorbringen der Verteidigung, die Audioaufnahmen seien mutmasslich falsch übersetzt worden, kann als Schutzbehauptungen betrachtet werden. Schliesslich konnte A.________ bis zum Schluss nicht nachvollziehbar darlegen, wieso er als Übersetzter zwischen dem Albanischen und Kosovarischen fungieren musste. Südalbaner und Kosovaren sprechen gemäss einer Recherche der Kammer – sowie auch der Aussage von C.________ (pag. 9515 Z. 23) – alle Albanisch, wenn auch mit kleinen regionalen Unterschieden, eine Übersetzung war demnach nicht notwendig (vgl. zu den verschiedenen Dialekten: