30 Kammer zu. Dennoch dürfen diejenigen Aussagen, welche A.________ – nach erfolgter Belehrung über seine Rechte – machte, gewürdigt werden. Zusammengefasst ergibt diese Würdigung, dass die Aussagen von A.________ lebensfremd, und voller offenkundiger Widersprüche sind. Zudem stimmen sie inhaltlich nicht mit den weiteren Beweismitteln, den Audioaufnahmen und Standorten sowie den Aussagen der anderen befragten Personen überein. Sehr bezeichnend sind denn auch die hinterlassenen Drohnachrichten.